Schauprozess gegen den „gestiefelten Kater“

Veröffentlicht am 13.1.2014. In: Allgemeine Zeitung Mainz*

Körperverletzung, illegaler Waffenbesitz, Hausfriedensbruch, Erpressung, Geiselnahme, Tierquälerei, Zwangsheirat, Verstöße gegen das Arbeitsrecht und Jugendschutzgesetz – die Liste an Straftatten, die das Grimm‘sche Volksmärchen „der gestiefelte Kater“ thematisiert, ist lang. Stoff genug für eine fiktive Gerichtsverhandlung mit Nachwuchsjuristen im Mainzer Staatstheater.

Schwere Körperverletzung, illegaler Waffenbesitz, Hausfriedensbruch, Erpressung, Geiselnahme, Tierquälerei, Zwangsheirat, Verstöße gegen das Arbeitsrecht und Jugendschutzgesetz, …

Die Liste an Straftatten, die das Grimm‘sche Volksmärchen „der gestiefelte Kater“ thematisiert, ist lang. „Und nüchtern betrachtet von Erwachsenen und Juristen in mehrfacher Hinsicht auch strafrechtlich relevant“, sagte Christine Villinger vom Mainzer Staatstheater. „Viele Märchen enthalten strafrechtliche Grundprobleme wie Notwehr oder Mord. Sie eignen sich besonders gut als unterhaltsame Grundlage einer fiktiven Gerichtsverhandlung.“

Prozess nach über 300 Jahren

Auf dem dritten Deck des Theaters präsentierten die Ensemblemitglieder der Mainzer Märchen-Version nun einen fiktiven Gerichtsprozess („Moot Court“) um den „302 Jahre alten“ Bösewicht. Den Schauprozess beobachteten auch Mitglieder der Jurastudentenvereinigung „European Law Students Association“ (ELSA) aus Mainz und Frankfurt.

Die Mainzer Schauspieler übernahmen die Rollen der Zeugen und Angeklagten. Auf der Anklagebank saßen der nicht nur mit Worten schlagfertige „Kater Slim“ (Pascale Pfeuti), Nadja Blank als „Prinzessin Camille“ und Christoph Türkay als Müllerssohn „Hans“. Die Jurastudenten Felicitas Famulla und Mathias Päßler spielten die Staatsanwaltschaft, Johanna Brehl und Jonas Seidel die Verteidiger.

Schauprozess für Jurastudenten

Wolfgang Eckert von der juristischen Fakultät der Gutenberg-Universität nahm den Platz des Richters ein. Und der Richter hatte beim lebhaften Prozess von Beginn an viel Arbeit. Bereits das Feststellen der Personalien entwickelte sich zu einer anspruchsvollen Aufgabe: „Geburtsort? – im Wald“, Wohnort? – Schloss“, „Beruf? – König“.

Der Richter hatte es bei derart unklaren Aussagen nicht leicht, ein Urteil zu fällen. Auch die Extrawürste der Beteiligten machten ihm zu schaffen: „Sie dürfen erst nach der Befragung auf die Toilette“, belehrte Eckert einen ungeduldigen Zeugen. Und dem exzentrischen König (Tilman Rose) machte der Richter klar: „Vor Gericht ist jeder verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, auch Sie.“

Urteil: drei Jahre Haft

Während die Titelfigur im Originalmärchen trotz zahlreicher, schwerer Vergehen fast ungeschoren davonkommt, sprach die Staatsanwaltschaft den Angeklagten in fast allen Anklagepunkten schuldig – forderte für „den aggressiven und gewaltbereiten“ Kater eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Richter Eckert hielt dem Kater zu Gute, dass er aus Notwehr handelte und nicht vorbestraft war. Sein Urteil: „Drei Jahre wegen schwerem Raub und Sachbeschädigung, ohne Bewährung. Wahlweise abzusitzen in einem Tierheim.“

 

*der hier im Blog veröffentlichte Bericht unterscheidet sich vom Bericht in der AZ.

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